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BGH, 27.08.1975 - 2 StR 330/75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in Tateinheit mit Urkundenfälschung und wegen Diebstahls - Festsetzung einer Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis - Verdeckte Wahlfeststellung zwischen Diebstahl oder gewerbsmäßiger Hehlerei
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- BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57
Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei ist zulässig
Auszug aus BGH, 27.08.1975 - 2 StR 330/75
Bemerkt sei, daß - mindestens - im Fall II 3 a) die Feststellungen bisher eine verdeckte Wahlfeststellung zwischen Diebstahl oder gewerbsmäßiger Hehlerei darstellen, die zulässig ist (BGHSt 11, 26). - BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69
Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhehlerei - Absetzen von Erzeugnissen oder …
Auszug aus BGH, 27.08.1975 - 2 StR 330/75
Im übrigen zeigt der Schuldspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten L. Dadurch, daß die Strafkammer jeweils zwischen Hehlerei, die bereits durch das Ansichbringen der Wagen vollendet und beendet war (vgl. BGHSt 23, 36, 38 f), oder beendeten Diebstahl und der späteren Urkundenfälschung Tateinheit statt Tatmehrheit angenommen hat, sind alle Angeklagten nicht beschwert.